Schülerschaft
In unserer Schule werden Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung unterrichtet. Bei manchen dieser Kinder und Jugendlichen liegt darüber hinaus Förderbedarf in anderen Bereichen vor. In diesem Zusammenhang spielen besonders motorische Defizite, Autismus sowie Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich eine Rolle.
Unsere Schule nimmt unabhängig vom Ausprägungsgrad der Behinderung grundsätzlich sämtliche Schulpflichtigen auf, für die nach erfolgter Diagnostik der entsprechende Feststellungsbescheid vorliegt.
Die Gebäude und der Schulcampus
Neben einem im August 2016 bezogenen Schulneubau nutzen wir einen Komplex von Gebäuden in unserem schönen und weitläufigen Gelände für den Unterricht.
Sämtliche Klassen verfügen außer dem Klassenraum über eine eigene Küche und Garderobe. Für den Unterricht in den Fächern Musik/Rhythmik, Werken (Holz), Keramik, Religion, Unterstützte Kommunikation, Hauswirtschaft und Zeichnen existieren Fachräume. Ein modern ausgestatteter Raum zur motopädagogischen Betreuung, der auch als Sporthalle und Aula genutzt wird, zwei Computerkabinette, ein Snoezelraum, eine Cafeteria, eine Bibliothek, Arbeitsräume für die Lehrkräfte und andere zweckmäßige Räumlichkeiten runden das Angebot ab.
Auf unserem Schulgelände befindet sich neben einem Spielplatz mit einem Kletterhügel und einem funktionsfähigen urigen Backofen auch ein Streichelzoo mit Kamerunschafen, die von mehreren Schulklassen versorgt werden. Diese Einübung in die Verantwortlichkeit für Tiere bleibt erfahrungsgemäß nicht ohne positiven Einfluss auf das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler. Springbrunnen laden zum Betrachten und Lauschen, aber auch zur praktischen Beschäftigung mit dem „Element“ Wasser ein.
Gesetzlicher Rahmen
Die Johann-Amos-Comenius-Schule der Stiftung Herrnhuter Diakonie ist eine seit 28.09.1990 genehmigte Ersatzschule. Gemäß dem „Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft“ hat die Schule die Aufgabe, neben öffentlichen Schulen bzw. an deren Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben eigenverantwortlich mitzuwirken.
Die staatliche Aufsicht über den Schulbetrieb wird von den Regionalstellen Bautzen sowie Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung wahrgenommen. Die laufenden Personal- und Sachkosten trägt das Land Sachsen. Schulgeld wird nicht erhoben.
Erziehungszielen sowie ihren wesentlichen Lehrgegenständen den im Freistaat Sachsen existierenden öffentlichen Schulen dieses Typs gleichwertig. Gleiches trifft für die wissenschaftliche Ausbildung ihrer Lehrkräfte sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Stellung zu. Als Grundlage für die Unterrichtsarbeit dient der sächsische Lehrplan für Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Schülerstundentafel, Klassenstrukturierung, Schülerzahlen pro Klasse u. a. m. richten sich nach den entsprechenden Organisationserlassen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.